Zehn Jahre Fortgeltung gehen zu Ende
Seit der Föderalismusreform I im Jahre 2006 haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz für weite Teile des Beamtenrechts. Bis zum Erlass eigener Landesgesetze sollten die Bundesgesetze fortgelten. So ist es in Bremen bis heute, mit einzelnen Änderungsgesetzen. Jetzt gilt es, ein einheitliches landesrechtliches Regelungswerk im Bereich des Besoldungsrechts zu schaffen. Deshalb hat der Senat den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Besoldungsrechts in der Freien Hansestadt Bremen in die Bremische Bürgerschaft eingebracht. Er sieht zukünftig Ausgleichszulagen in weniger Fällen vor. Die Zulage für die dauerhafte Wahrnehmung höherwertiger Tätigkeiten soll entfallen und die Bezüge aller VersorgungsempfängerInnen sollen um 0,4 Prozent gekürzt werden. Diese Einschnitte lehnt der DGB nachdrücklich ab.
Quelle: Beamten-Magazin 05/2016
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