Beamtenversorgungsgesetz Bremen: § 10 Versorgungslastenteilung bei landesinternen Dienstherrenwechseln

Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland
Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien...  


Zur Übersicht des Beamtenversorgungsgesetes von Bremen

§ 10 Versorgungslastenteilung bei landesinternen Dienstherrenwechseln

Der Staatsvertrag über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln vom 16. Dezember 2009 (Brem. GBl. 2010 S. 357) gilt für Dienstherrenwechsel innerhalb der Freien Hansestadt Bremen entsprechend. Satz 1 gilt nicht für Dienstherrenwechsel zwischen dem Land und der Stadtgemeinde Bremen.


mehr zu: Beamtenversorgungsrecht in Bremen
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-bremen.de © 2024