Beamtenversorgungsgesetz Bremen: § .9 Vorlage einer Lebensbescheinigung

Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland
Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien...  


Zur Übersicht des Beamtenversorgungsgesetes von Bremen

§ 9 Vorlage einer Lebensbescheinigung

Versorgungsberechtigte haben auf Verlangen eine Lebensbescheinigung vorzulegen. Kommt die oder der Versorgungsberechtigte der Verpflichtung nach Satz 1 schuldhaft nicht nach, kann die Versorgung nach diesem Gesetz ganz oder teilweise auf Zeit oder dauerhaft entzogen werden.


mehr zu: Beamtenversorgungsrecht in Bremen
Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-bremen.de © 2024