Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte in der Freien und Hansestadt Bremen ab 01.12.2022

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Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Landes Bremen

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro) 

  Stufe 1
(§ 35 Abs. 1 BremBesG)
Stufe 2
(§ 35 Abs. 2 BremBesG)

Besoldungsgruppen A 5 bis A 8   

übrige Besoldungsgruppen

142,36

149,52

142,36

377,33

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag 

für das zweite zu berücksichtigende Kind um     227,81
für das dritte zu berücksichtigende Kind um     523,23
für das vierte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um    503,23

 

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppe A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich
für das erste zu berücksichtigende Kind um                                      5,11

ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um            15,34

 

2. Familienergänzungszuschlag (§ 35a BremBesG) 

(Monatsbeträge in Euro)

Für das erste zu berücksichtigende Kind   205,00
Für das zweite zu berücksichtigende Kind  205,00
Für das dritte zu berücksichtigende Kind 255,00
Für das vierte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind  215,00

 

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Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

Die Regelungen zum Familienzuschlag sind in Bund und Ländern unterschiedlich. Für Bremen gelten folgende Beträge: Familienzuschlag ab 01.01.2021 Monatsbeträge

 

Familienzuschlag   

          Stufe 1
      (§ 40 Abs. 1)
 

Stufe 2
 (§ 40 Abs. 2)

 Besoldungsgruppen A 3 bis A 8     

 138,48

262,81

 übrige Besoldungsgruppen

 145,44

269,77

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 124,33 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 387,38 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 3 um je 25,56 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.


 

Familienzuschlag vom 01.07.2018

Die Regelungen zum Familienzuschlag sind in Bund und Ländern unterschiedlich. Für Bremen gelten folgende Beträge: Familienzuschlag ab 01.07.2018 Monatsbeträge

Familienzuschlag   

          Stufe 1
      (§ 40 Abs. 1)
 

Stufe 2
 (§ 40 Abs. 2)

 Besoldungsgruppen A 3 bis A 8     

 128,22

243,35

 übrige Besoldungsgruppen

 134,64

249,77

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 115,13 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 358,70 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 3 um je 25,56 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.


 

 

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