Erschwerniszulagenverordnung des Landes Bremen

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Erschwerniszuschläge für Beamtinnen und Beamte des Landes Bremen

 

Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen in der Freien Hansestadt Bremen

Bremische Erschwerniszulagenverordnung - (BremEZulV) 

zuletzt geändert am 28.11.2017

Übersicht 

§ 1 - Geltungs- und Anwendungsbereich
§ 2 - Ausschluss einer Erschwerniszulage neben einer Ausgleichszulage
§ 3 - Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
§ 4 - Zulage für besonders belastende Dienste im Polizeivollzug
§ 5 - Fortzahlung der Zulage bei Dienstunfähigkeit wegen Krankheit
§ 6 - Ausschluss der Zulagengewährung
§ 7 - Zulage für die Tätigkeit als Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter
§ 8 - Zulage für den Umgang mit Munition mit besonders hohem Gefährlichkeitsgrad
§ 9 - Zulage für Tätigkeiten der Sprengstoffentschärfung und Sprengstoffermittlung
§ 10 - Entstehung des Anspruchs
§ 11 - Unterbrechung der zulagenberechtigenden Verwendung
§ 12 - Zulagen für Wechselschichtdienst und für Schichtdienst
§ 13 - Zulage für besondere polizeiliche Einsätze
§ 14 - Zulage für die Beseitigung von Munition aus den Weltkriegen
§ 15 - Zulage für Tauchertätigkeit

 

>>>zur aktuellen Fassung der BremEZulV 


 

 

 

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