Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Mehrarbeitsvergütungsverordnung für Beamtinnen und Beamte des Landes Bremen

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in der Freien- und Hansestadt Bremen
geeignet). Hier das 
BEHÖRDEN-ABO >>> bestellen 

ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:

Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuordnung der amtsangemessen Alimentation  >>>zur (Vor)Bestellung  

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte in der Freien- und Hansestadt Bremen geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeits-recht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst.

Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


 

 

Mehrarbeitsvergütungsverordnung für Beamtinnen und Beamte des Landes Bremen 

Es gibt keine spezielle "Mehrarbeitsvergütungsverordnung Bremen", sondern die bundesweit geltende Mehrarbeitsvergütungsverordnung (MehrArbVergV) für Beamtinnen und Beamte.

Nach § 3 der MehrArbVergV kann eine Mehrarbeitsvergütung gezahlt werden, wenn die Mehrarbeit schriftlich angeordnet und genehmigt wurde und nicht innerhalb eines Jahres durch Dienstbefreiung ausgeglichen werden kann.

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den anteiligen Bezügen der entsprechenden Vollzeitbeschäftigten und der Dauer der Mehrarbeitsstunden.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Bremen

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Red 20250922 

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