Besoldung und Besoldungstabellen für Richterinnen und Richter der Freien- und Hansestadt Bremen ab 01.12.2022

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Richterbesoldung des Landes Bremen

 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 
R1 4.610,04 4.713,30 4.979,65 5.246,03 5.512,33 5.778,71 6.045,09 6.311,42 6.577,77 6.844,12 7.110,50 
R2    5.350,90 5.617,24 5.883,58 6.149,97 6.416,33 6.682,66 6.949,01 7.215,36 7.481,74 7.748,02
R3 8.513,06                                                                                         
R4 9.005,41
R5 9.570,27
R6 10.103,73
R7 10.622,64
R8 11.163,44
R9 11.834,96
R10 14.514,76

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen.

 

Redaktioneller Hinweis
Neben dem Grundgehalt der Tabelle R haben Richterinnen und Richter - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - auch Anspruch auf den Familienzuschlag

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro) 

  Stufe 1
(§ 35 Abs. 1 BremBesG)
Stufe 2
(§ 35 Abs. 2 BremBesG)

Besoldungsgruppen A 5 bis A 8   

übrige Besoldungsgruppen

142,36

149,52

142,36

377,33

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag 

für das zweite zu berücksichtigende Kind um     227,81
für das dritte zu berücksichtigende Kind um     523,23
für das vierte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um    503,23

 

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppe A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich
für das erste zu berücksichtigende Kind um                                      5,11

ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um            15,34

 

2. Familienergänzungszuschlag (§ 35a BremBesG) 

(Monatsbeträge in Euro)

Für das erste zu berücksichtigende Kind   205,00
Für das zweite zu berücksichtigende Kind  205,00
Für das dritte zu berücksichtigende Kind 255,00
Für das vierte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind  215,00

 

 Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

 

Besoldungsordnung R ab 01. März 2010

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Lebensalter
27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49
R1 3.339,37 3.491,44 3.571,49 3.777,97 3.984,48 4.190,96 4.397,45 4.603,96 4.810,44 5.016,94 5.223,42 5.429,94
R2     4.065,78 4.272,28 4.478,76 4.685,27 4.891,77 5.098,25 5.304,75 5.511,23 5.717,73 5.924,19
 
R3 6.517,27                                                                                         
R4  6.898,99
R5  7.336,92
R6  7.750,47
R7  8.152,75
R8  8.572,03
R9  9.092,63
R10  11.170,17

 


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