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Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Landes Bremen
Familienzuschlag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)
Stufe 1 (§ 35 Abs. 1 BremBesG) |
Stufe 2 (§ 35 Abs. 2 BremBesG) |
|
Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 übrige Besoldungsgruppen |
142,36 149,52 |
142,36 377,33 |
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag
für das zweite zu berücksichtigende Kind um | 227,81 |
für das dritte zu berücksichtigende Kind um | 523,23 |
für das vierte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um | 503,23 |
Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppe A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich
für das erste zu berücksichtigende Kind um 5,11
ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 15,34
2. Familienergänzungszuschlag (§ 35a BremBesG)
(Monatsbeträge in Euro)
Für das erste zu berücksichtigende Kind | 205,00 |
Für das zweite zu berücksichtigende Kind | 205,00 |
Für das dritte zu berücksichtigende Kind | 255,00 |
Für das vierte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind | 215,00 |
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Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre
Die Regelungen zum Familienzuschlag sind in Bund und Ländern unterschiedlich. Für Bremen gelten folgende Beträge: Familienzuschlag ab 01.01.2021 Monatsbeträge
Familienzuschlag |
Stufe 1 (§ 40 Abs. 1) |
Stufe 2 |
Besoldungsgruppen A 3 bis A 8 |
138,48 |
262,81 |
übrige Besoldungsgruppen |
145,44 |
269,77 |
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 124,33 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 387,38 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 3 um je 25,56 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.
Familienzuschlag vom 01.07.2018
Die Regelungen zum Familienzuschlag sind in Bund und Ländern unterschiedlich. Für Bremen gelten folgende Beträge: Familienzuschlag ab 01.07.2018 Monatsbeträge
Familienzuschlag |
Stufe 1 (§ 40 Abs. 1) |
Stufe 2 |
Besoldungsgruppen A 3 bis A 8 |
128,22 |
243,35 |
übrige Besoldungsgruppen |
134,64 |
249,77 |
Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 115,13 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 358,70 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 3 um je 25,56 Euro, in der Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in der Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.