Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Bremen: Gesetzentwurf zur Anpassung von Bezügen (Besoldung & Alimentation sowie Versorgung) ab 01.04.2026 liegt vor

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Bremen: Gesetzentwurf zur Anpassung von Bezügen - Besoldung & Alikemation sowie Versorgung -  ab 01.04.2026 liegt vor

Hier die geplante Änderungen im Überblick

Ausgangspunkt ist die Besoldung Ende 2023

01.01.2024 (Rückwirkend): Anhebung der Bezüge um +2,5 % Diese rückwirkende Stufe dient primär der Sicherung der verfassungsgemäßen Mindestalimentation für das Jahr 2024.

01.11.2024 (Bereits aktiv): Erhöhung der Grundgehälter um +200 € Diese Maßnahme ist bereits gesetzlich geregelt und wird real ausgezahlt. Sie wirkt sich daher nicht mehr neu im laufenden Einkommen aus.

01.12.2024 (Vorab-Zahlung): Anhebung der Bezüge um +3,8 % Wird bereits unter Vorbehalt ausgezahlt. Auch diese Erhöhung ist im aktuellen Budget enthalten und bringt keine neue, zusätzliche Entlastung im laufenden Monat.

01.04.2026 (Rückwirkend): Steigerung von Besoldung und Versorgung um +2,8 % Der erste Schritt der Systemübernahme aus dem Tarifergebnis 2025.

01.03.2027 (Zukunft): Weitere Steigerung um +2,0 % Zweiter Schritt der Übernahme des vereinbarten Tarifergebnisses 2025.

01.01.2028 (Zukunft): Zusätzliche Steigerung um +1,0 % Dritter und letzter Schritt der vereinbarten Tarifübernahme 2025.

Achtung bei Sonderregelungen & Einschränkungen

Kinderbezogene Sonderzahlung (2024): Die für aktive Berechtigte bereits erfolgte Sonderzahlung von jeweils 625 Euro für das erste und zweite Kind wird mit den neuen Ansprüchen verrechnet. Hier erfolgt also eine direkte Gegenrechnung, die den Nachzahlungsbetrag schmälert.

Schichtzulagen:
Die im TV-L vorgesehene und dringend notwendige Erhöhung der Schicht- und Wechselschichtzulagen zum 1. Juli 2026 soll vom Land Bremen nach dem Willen des Senats nicht übernommen werden.

Familienergänzungszuschlag:
Der Familienergänzungszuschlag für das dritte und weitere Kinder wird in zwei Schritten mit der Besoldungsanpassung zum 01.03.2027 und zum 01.01.2028 reduziert.

 

Die Besoldungstabellen ab 2024 werden unwirksam und müssen neu berechnet werden.

Auf die Anwärtergrundbeträge soll das Tarifergebnis TV-L von 2025 ebenfalls übernommen werden: Erhöhung:

01.01.2024 (Rückwirkend): plus 2,50 Prozent

01.11.2024 (Bereits aktiv): plus 100 Euro

01.12.2024 (Vorab-Zahlung): plus 50 Euro

01.04.2026 (Rückwirkend): plus 60 Euro,

01.03.2027 (Zukunft): plus 60 Euro,

01.01.2028 (Zukunft): plus 30 Euro.

 

Vorgesehene Umsetzung

Der Senator für Finanzen plant, die geänderten Tabellen ab November 2026 anzuwenden. Dann sollen auch berechnete Nachzahlungen ausgezahlt werden. Da das Gesetzgebungsverfahren zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein kann, erfolgen die Zahlungen zunächst vorbehaltlich gesetzlicher Regelung.

Besoldung Bremen ab 1.1.24

Besoldung Bremen ab 1.11.24

Besoldung Bremen ab 1.12.24

Besoldung Bremen ab 1.4.26

Besoldung Bremen ab 1.3.27

Besoldung Bremen ab 1.1.28

Hintergrund

Meldung vom 28.11.25:

Für das Jahr 2024 gibt es bisher keine neue, konkrete gesetzliche Anpassung oder Ergänzung.
Das bedeutet, die zusätzlich angekündigten Leistungen sind noch nicht rechtlich verbindlich geregelt. Es gibt also aktuell keine neue gesetzliche Besoldungsanpassung für 2024.

Trotz der fehlenden gesetzlichen Grundlage hat der Senat zum Jahresende 2024 freiwillige Vorauszahlungen geleistet. Wichtig dabei: Diese Zahlungen erfolgen unter dem ausdrücklichen Hinweis, dass sie ohne gesetzliche Grundlage stattfinden und sich später noch ändern können.

Die Vorauszahlungen umfassen u.a.:

3,8 Prozent auf deine Besoldung (gültig ab dem 01.12.2024).

Eine Sonderzahlung von 625 Euro für das erste und zweite Kind, falls du aktiver Beamter oder Beamtin mit Anspruch auf den kinderbezogenen Familienzuschlag bist.

50 Euro zzgl, falls man Anwärterin oder Anwärter ist (gültig ab dem 01.12.2024).

Diese Beträge sind keine endgültigen Besoldungsbestandteile, sondern lediglich vorläufige Zahlungen.

Sobald der Gesetzgeber aktiv wird, kann es zu einer rückwirkenden Neuberechnung kommen – das kann sich sowohl positiv als auch negativ (also ggf. auch nach unten) auswirken. Erst wenn ein entsprechendes Gesetz verabschiedet ist, steht verbindlich fest, wie die Besoldung für 2024 tatsächlich aussieht.


 

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Red 20220901

 

 

 

 

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