Aktuelle Besoldungstabellen für die Beschäftigten der Freien- und Hansestadst Bremen ab 01.12.2022

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Bremen

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Bremen – Besoldungsrecht

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen ist das im Dezember 2016 verabschiedete Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts in der Freien und Hansestadt Bremen. Zudem hat die Freie und Hansestadt Bremen die Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform bereits ab dem 01.01.2014 dazu genutzt, die Besoldung entsprechend der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse anzupassen das System des Aufstiegs nach Dienstaltersstufen zugunsten von Erfahrungsstufen unter Beibehaltung des bisherigen Stufensystems aufzugeben.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Die Entgelte für die 1,1 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder (außer Hessen) wurden zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent angehoben, für Auszubildende, Praktikanten und Studierende 50 Euro (70 Euro im Gesundheitswesen). Daneben wurde eine steuerfreie Corona-Zahlung in Höhe von 1.300 Euro gezahlt (Auszubildende, Praktikanten und Studierende 650 Euro). Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Bremen hat per Gesetz die Besoldung der Beamten, Richter und VersE ab 1.12.2022 um 2,8 v. H. erhöht (Anwärtergrundbeträge 50 Euro mehr). Aktive Beamte und Richter erhielten zusätzlich zur linearen Erhöhung der Bezüge eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (Anwärter 650 Euro). VersE erhielten keine Corona-Sonderzahlung.

>>>mehr Informtionen zum Gesetz zur Anpassung des Landesrechts an das Zweite Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern - 2. BesVNG - und an andere dienstrechtliche Vorschriften des Bundes vom 5. Juli 1976

 

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022

Monatsbeträge in Euro

Besol-dungs-gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12  
A 5 2.449,33 2.509,71 2.570,05 2.630,43 2.690,78 2.751,15 2.811,54          
A 6 2.488,93 2.555,21 2.621,49 2.687,77 2.754,06 2.820,35 2.886,64 2.952,91        
A 7 2.579,11 2.662,52 2.745,91 2.829,32 2.912,71 2.996,16 3.055,69 3.115,28 3.174,85      
A 8 2.663,74  2.734,98 2.841,89 2.948,78 3.055,65 3.162,58 3.233,81 3.305,04 3.376,33 3.447,56    
A 9 2.823,75  2.893,86 3.007,94 3.122,02 3.236,08 3.350,19 3.428,58 3.507,03 3.585,45 3.663,88    
A 10 3.025,72  3.123,16 .269,28 3.415,48 3.561,65 3.707,79 3.805,24 3.903,31 4.002,97 4.102,65  
A 11   3.453,80  3.599,80 3.745,82 3.892,18 4.041,55 4.141,10 4.240,69 4.340,27 4.441,72 4.543,29  
A 12      3.865,97 4.043,83 4.221,90 4.401,05 4.522,14 4.643,22 4.764,31 4.885,38 5.006,47  
A 13       4.511,52 4.707,66 4.903,77 5.034,54 5.165,29 5.296,03 5.426,82 5.557,57  
A 14        4.790,44 5.044,77 5.299,09 5.468,64 5.638,23 5.807,78 5.977,34 6.146,91  
A 15         5.534,32  5.813,96 6.037,66 6.261,36 6.485,09 6.708,81 6.932,52  
A 16          6.098,56 6.421,94 6.680,72 6.939,43 7.198,12 7.456,88 7.715,59    

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung A gestrichen. 

 

Familienzuschlag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro) 

  Stufe 1
(§ 35 Abs. 1 BremBesG)
Stufe 2
(§ 35 Abs. 2 BremBesG)

Besoldungsgruppen A 5 bis A 8   

übrige Besoldungsgruppen

142,36

149,52

142,36

377,33

 

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag 

für das zweite zu berücksichtigende Kind um     227,81
für das dritte zu berücksichtigende Kind um     523,23
für das vierte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um    503,23

 

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppe A 5

Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich
für das erste zu berücksichtigende Kind um                                      5,11

ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind um            15,34

 

2. Familienergänzungszuschlag (§ 35a BremBesG) 

(Monatsbeträge in Euro)

Für das erste zu berücksichtigende Kind   205,00
Für das zweite zu berücksichtigende Kind  205,00
Für das dritte zu berücksichtigende Kind 255,00
Für das vierte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind  215,00

 

 

Besoldungsordnung B 

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10  B 11 
  6.932,52   8.042,93 8.513,06 9.005,41 9.570,27 10.103,73 10.622,64 11.163,44 11.834,96 13.920,27 14.457,72

 

 

Besoldungsordnung C

Gültig ab 01.12.2022

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1  3.867,47 3.995,51 4.123,70 4.251,88 4.380,77 4.511,52 4.642,26 4.773,02
 C 2  3.875,30 4.079,60 4.283,89 4.491,05 4.699,43 4.907,80 5.116,20 5.324,58
 C 3  4.245,49 4.479,44 4.715,39 4.951,36 5.187,32 5.423,26 5.659,20 5.895,15
 C 4  5.354,30 5.591,51 5.828,68 6.065,87 6.303,07 6.540,24 6.777,48 7.014,61
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1  4.903,77 5.034,54 5.165,29 5.296,03 5.426,82 5.557,57  
 C 2  5.532,94 5.741,37 5.949,71 6.158,10 6.366,48 6.574,87 6.783,26
 C 3  6.131,11 6.367,03 6.602,99 6.838,97 7.074,87 7.310,85 7.546,77
 C 4 7.251,82 7.489,00 7.726,20 7.963,37 8.200,56 8.437,74 8.674,92

 

 

Besoldungsordnung W

Gültig ab 01.12.2022
Nummer 1

 Besoldungsgruppe W  
 W 1 4.844,71
 W 2 5.515,31
 W 3 6.668,57

 

Nummer 2 

Mindestleistungsbezüge § 28 Abs. 2 Satz 1           748,29

 

 

Besoldungsordnung R

Gültig ab 01.12.2022

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 
R1 4.610,04 4.713,30 4.979,65 5.246,03 5.512,33 5.778,71 6.045,09 6.311,42 6.577,77 6.844,12 7.110,50 
R2    5.350,90 5.617,24 5.883,58 6.149,97 6.416,33 6.682,66 6.949,01 7.215,36 7.481,74 7.748,02
R3 8.513,06                                                                                         
R4 9.005,41
R5 9.570,27
R6 10.103,73
R7 10.622,64
R8 11.163,44
R9 11.834,96
R10 14.514,76

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen. 

 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

Einstiegsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des
Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt

Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
                                                             A 6 bis A 8  1.283,37
A 9 bis A 11  1.338,68
 A 12  1.481,84
A 13  1.514,39

A 13 + Zulage
(§ 42 Nr. 2 c) oder R 1

 1.550,17

 


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Besoldung in Bremen

Mehr Informationen zur Besoldung in Bremen finden Sie unter www.besoldung-bremen.de

 

 

 

 

 


 

Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre


Übertragung des Ergebnisses (TV-L 29.11.2021) auf Landesbeamte

Im Anschluss an den Tarifabschluss für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder (außer Hessen) hat das Land Bremen, das Ergebnis zeit- und wirkungsgleich für seine Beamten übertragen. Übernommen wurde das Ergebnis für alle Beamtinnen und Beamten, Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Bremen.

Der am 29.11.2021 erzielte Tarifabschluss der Gewerkschaften mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) beinhaltet eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro für alle Beschäftigten bzw. 650 Euro für Auszubildende, die bis März 2022 ausgezahlt werden musste.

Außerdem wurde eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,8 Prozent bzw. der Ausbildungsentgelte um 50 Euro zum 01.12.2022 abgeschlossen. Zudem werden die Zulagen im Gesundheitswesen angehoben. Die Laufzeit beträgt 24 Monate – vom 01.10.2021 bis 30.09.2023.

 

 

 

 

 

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